Bauabnahme
Die Bauabnahme ist der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase.
In diesem Abschnitt ist es unsere Aufgabe, Ihnen, alle Im Bauprozess von statten gegangene Ablaufdokument zu überreichen und die Baufortschritte Punkt für Punkt durchzugehen. Damit auch nicht der geringste Zweifel besteht, bemühen wir uns jeden unserer Schritte transparent und deutlich zu halten.
Im Groben sind die Abnahmen wie folgt zu unterteilen:
Schnurgerüstabnahme – hier wird vom Vertreter der zuständigen Baubehörde, die durch Schnüre gekennzeichneten Bereiche einer bevorstehenden Baustelle, auf Konformität überprüft.
Rohbauabnahme – hier prüft der Vertreter der zuständigen Baubehörde den vom Bauherrn eingereichten Antrag auf Fertigstellung des Rohbaus. Hierbei ist es unumgänglich, statisch einwandfreie Installation notwendiger Bauteile, Kamine sowie die Dachkonstruktionen auf Einigkeit mit den Vorschriften zu prüfen. Stimmt dies überein, wird die Freigabe erteilt.
Schluss- und Gebrauchsabnahme – Sobald die Möglichkeit des Nutzungsgebrauchs für Wohnbewilligung oder Gewerbenutzung bestätigt wird (dies geschieht durch Überprüfung von Heizungsanlagen und Kaminfunktionen) kann die Schlussabnahme erfolgen. Bei der Gebrauchsabnahme bedarf es erneut eines Antrags des Bauherrn bei der Bauaufsichtsbehörde. Diese überprüft alle notwendigen Komponenten zu einwandfreien Nutzung des Gebäudes oder des Bauobjektes. Sind alle Auflagen vorschriftsgemäß eingehalten, erhält der Bauherr ein Gebrauchsprotokoll. Dieser dient zur endgültigen Bescheinigung zur Nutzungsmöglichkeit. Somit wird die Gebrauchsabnahme besiegelt.