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Brandschutz für Wohngebäude und nicht Wohngebäude

Brandschutz für Wohn- und Nichtwohngebäude ist ein wichtiges Thema, für das der Gesetzgeber ebenfalls ein Gesetz erlassen hat. Nach § 66 der MBO, genauer gesagt der Musterbauordnung, sind bestimmte geprüfte, bautechnische Nachweise erforderlich. Besonders für öffentliche Nichtwohngebäude, in denen täglich ein Ansturm an Publikumsverkehr zu erwarten ist, gelten hier zu Recht strenge Regeln und Vorgaben.

Der sogenannte Brandschutznachweis gilt gegenüber allen Bauaufsichtsbehörden als Nachweis für vorbeugenden Brandschutz und belegt, dass alle Belange des Baurechts, die sich auf Brandschutz beziehen, erfüllt sind. Wir, vom BauBeratungsZentrum Hessen, übernehmen professionell und fachgerecht diese Aufgabe für Sie, damit Sie mit Ihrem Bauvorhaben auf der sicheren Seite stehen. Unter Beachtung aller Vorgaben erstellen wir für Sie ein umfassendes Brandschutzkonzept und anschließend einen entsprechenden Brandschutznachweis. Gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch unsere Vorgehensweise im Bereich Brandschutz.

Brandschutz für Wohngebäude und nicht Wohngebäude
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten und Nachweisen
  • Kompetente Beratung zum Thema Brandschutz
  • Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen
  • Mehr Sicherheit für Ihr Bauvorhaben
  • Ein Partner für alles