Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Durch die Einführung der Energiesparverordnung (EnEV 2013), die bereits am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, wird für Wohngebäude der sogenannte Energieausweis verlangt. Ebenso gilt es, auch für Nichtwohngebäude innerhalb des Bauvorhabens auf Wärmeschutz zu achten. Insgesamt dient der Energieausweis als Beleg der Energieeffizienz von Gebäuden, die speziell für Wohngebäude in unterschiedliche Energieeffizienzklassen eingeteilt wurde, nämlich von Klasse A+ bis H.
In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen in unserem Leistungsspektrum eine umfassende Energieberatung, auch für bereits bestehende Gebäude, gemäß aller Vorgaben. Weiterhin sind für Sie da, wenn es um die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen oder auch Energiebedarfsausweisen geht. Selbstverständlich arbeiten wir nach den entsprechend vorgeschriebenen DIN-Normen, wie zum Beispiel energetische Berechnungen für Wohngebäude nach DIN 4108 sowie DIN 4701 und für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599.