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Schallschutz für Wohngebäude und nicht Wohngebäude

Nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude unterliegen der neuen Energieeinsparverordnung, und zwar auch im Bereich Schallschutz. Schließlich wirkt sich ein fachgerechter Schallschutz, vor allem in Wohngebäuden, positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der jeweiligen Bewohner aus. Aus baurechtlicher Sicht gesehen, wird hier unter anderem die Einhaltung von Mindestanforderungen gemäß DIN 4109 gefordert.

Als Privatperson oder auch als Bauherr ist man mit derartigen Anforderungen oft überfordert, ein Experte ist hier unerlässlich. Wir betrachten uns als Experte für Bauvorhaben aller Art und stehen Ihnen gerne zum Thema Schallschutz in Wohn- und Nichtwohngebäuden gerne mit unserem Know-how zur Verfügung. Unter Beachtung aller vorgeschriebenen Gesetze liefern wir Ihnen alle notwendigen Nachweise und übernehmen für Sie kompetent den kompletten Verwaltungsablauf. Bei uns sind Sie garantiert an der richtigen Adresse.

Schallschutz für Wohngebäude und nicht Wohngebäude
  • Übernahme aller Verwaltungsangelegenheiten
  • Kompetente Beratung, Planung und Durchführung
  • Alle Nachweise gemäß der vorgeschriebenen Anforderungen
  • Einhaltung der Energieeinsparverordnung
  • Schallschutz basierend auf allen Grundlagen